AGBs Bootsvermietung

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Mieter“ bezeichnet und der Firma Sund-Angler.de, im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet, über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten.

 

 

 

  1. Preise

Alle genannten Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatz- und Mehrwertsteuer
der Bundesrepublik Deutschland (für Bücher 7% Mwst. und für alle sonstigen Waren 19% Mwst.).

 

  1. Vertragsabschluss

Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vermieter kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ein rechtsgültiger Vertrag, und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vermieter, kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung bzw. einer Rechnung durch den Vermieter an den Mieter zu Stande.

Stellt der Mieter eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vermieter ihm ein Vertragsangebot, welches der Mieter schriftlich bestätigen muss (E-Mail oder SMS).

Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Mieter den Vertrag an. Der Vermieter muss diesen Vertrag durch eine Buchungs-bestätigung für rechtsgültig erklären. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 48 Stunden vor Charterantritt) wird der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter vor Ort, jedoch vor der Übergabe des Bootes, geschlossen.

Der Mieter ist nicht berechtigt das Boot an 3. Weiterzugeben.

 

  1. Stornierung/Vertragsrücktritt

Vor der Vertragsannahme durch den Vermieter haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertrags-angebot zurück zu ziehen. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verzichtet der Mieter mit ausdrücklicher Zustimmung bei Vertragsabschluss auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht.

Im Falle einer Stornierung nach Vertragsabschluss durch den Mieter bis 7 Tage vor dem Chartertermin erhält dieser die geleistete Chartergebühr in Form eines Gutscheins für die Firma Sund-Angler.de/Belly-Bude.de zurück. Stornierungen 7 Tage vor dem Chartertermin oder weniger werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100% der Chartergebühr in Rechnung gestellt, wenn das Boot nicht weiter vermietet werden kann. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 4. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

 

  1. Unverfügbarkeit

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Wind und Wetterverhältnisse, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

 

  1. Haftung

Für alle Schäden die durch den Mieter verursacht werden, haftet auch der Mieter.
Sollte der Mieter einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Bootes unmöglich macht, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Charterausfallkosten beim Mieter geltend zu machen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Chartereinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution ein zu behalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzungen der Chartergebühr oder einen Vertragsrücktritt. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern
ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Bei Einsatz eines Servicebootes sowie Bergung wird eine Gebühr von 150€/je angefangene halbe stunde fällig, welche vom Mieter zusätzlich zu entrichten ist. Bei Verdacht von Unterwasserschäden ist der Vermieter berechtigt das betroffene Boot aus dem Wasser zu nehmen und eine Gebühr von 65€ dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

  1. Übergabe/Rücknahme des Bootes

Die Übergabe kann sich durch technische und logistische Abläufe verzögern und es gibt keinen Anspruch auf Erstattung und kein Recht, das Boot nach eigenem Ermessen länger zu behalten. Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot, den Motor, Sicherheitsausrüstung und dessen Benutzung sowie hinweise auf Gefahrenstellen.

Die Zeit der Einweisung ist Teil der Charterzeit. Biminis/Verdecke die eigenständig auf oder abgebaut werden, müssen vor Rückgabe des Bootes wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt dem Mieter den Auf oder Abbau in Rechnung zu stellen. Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem Übersehen wurden. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden wie unter „4. Haftung“ beschrieben zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.

Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.

 

  1. Anforderungen an den Fahrer

Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins-See sein. Ausnahme gilt für Boote bis 15 PS. Diese sind von der Führerscheinpflicht ausgenommen. Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkohol und Drogenverbot. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, darf die Fahrt nicht angetreten oder fortgeführt werden. Bei Missachtung behält sich der Vermieter eine kostenpflichtige Beendigung des Mietverhältnisses vor.

 

  1. Treibstoff

Der Treibstoff ist nicht im Charterpreis enthalten. Das Boot wird vollgetankt über-geben. Bei Rückgabe wird der verbrauchte Treibstoff vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise sind Tagespreise und sind vor Fahrtantritt zu erfragen.

 

  1. Haustiere

Haustiere sind an Bord nur nach Absprache erlaubt. Allerdings fällt eine Reinigungsgebühr an.

 

  1. Endreinigung

Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter ist für die Endreinigung zuständig und hat diese durchzuführen. Der Mieter kann gegen eine Kostenpauschale, bei normaler Verschmutzung von 15€ und bei grober Verschmutzung nach Zeitaufwand, die Endreinigung an der Vermieter abtreten.

Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mietern eine höhere Endreinigungsgebühr als vereinbart in Rechnung zu stellen. An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden.

 

  1. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stralsund. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

 

Stand: 27.01.2015